Rechtsanwälte
Bünger und Giebl
Strafrecht
Tätigkeit
Die nachfolgend beschriebenen Deliktsarten stellen Bereiche des Strafrechts dar, in denen wir überwiegend tätig sind.
Nachfolgend werden die Besonderheiten der einzelnen Deliktsarten und deren Auswirkungen auf ein für den Mandanten optimales Verteidigungsergebnis dargestellt.
Zudem wird die Tätigkeit in der Berufung und der Revision näher dargestellt und die Möglichkeiten, die damit verbunden sind.
In allen Bereichen der strafrechtlichen Tätigkeit und besonders im Bereich der Strafverteidigung gilt, je schneller ein Strafverteidiger mit der Angelegenheit betraut wird, umso größer sind die Möglichkeiten etwas für den Mandanten zu erreichen. Dies gilt vor allem für das Ermittlungsverfahren.
"Was im Vorverfahren versäumt wird, kann in keiner Phase des Prozessfortganges wieder gutgemacht werden"
(Prof. Dr. Hans Dahs - Handbuch des Strafverteidigers, S. 157)
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Wirtschaftsdelikte
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Rechtsanwälte Bünger und Giebl
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Fax: 0511. 75 58 00
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